Fotoğrafların arşivlenmesi ve eposta bildirimleriyle ilgili bildirim

Yeni siparişlere olanak sağlamak için fotoğraflarınızı arşivlemek hizmetimizin bir parçasıdır ve dolayısıyla bu, bir müşteri hesabı oluşturmanın sözleşmesel bir parçasıdır.

Buna ek olarak, eposta yoluyla hatırlatıcıların / bildirimlerin gönderilmesi (örneğin, fotoğrafların hazırlanması veya fotoğrafların silinmesi ile ilgili bilgiler) hizmetimizin bir parçasıdır ve bu nedenle ayrı bir izin isteği gerektirmez.

E-postaların gönderilmesi şu anda medyada yoğun bir şekilde tartışıldığından, yeni müşteri hesapları için ek onay alma kararı aldık. Bizden daha fazla mesaj almak istemiyorsanız, lütfen bize bir e-posta yazın veya e-posta bildirimi içerisindeki üyelikten çık bağlantısına tıklayın.

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AGB:

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von den Mo´s Fotostudio (Inh. Helge G. Peters) Fotografen (nachfolgend: Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.

Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

 

(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle, von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

 

(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Der Auftraggeber erkennt an, dass diesbezügliche Reklamationen ausgeschlossen sind. Nachträgliche Weisungen bezüglich der Gestalltung gelten als zusätzliche Beauftragung. Die Wünsche des Kunden bezüglich der Bildgestalltung sollten in dem Vorgespräch zum Shooting besprochen werden.

 

(4) Mo´s Fotostudio wird zugesagt, der einzige professionelle Fotograf zu sein, der an dem vereinbarten Auftrag engagiert wird, und soll Priorität haben, bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen oder Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit der Hochzeit oder andersartigem Event anwesend sind. Dem Fotografen wird die uneingeschränkte Möglichkeit gewährt, seine Vertagsvereinbarungen qualitativ bestmöglich zu erfüllen. Bei Abschlussbällen informiert der Auftraggeber die Anwesenden, dass bei der Ertsellung von Gruppenfotos keine privaten Aufnahmen gemacht werden dürfen. Die Aufstellung und Ausleuchtung des Gruppenfotos ist eine Leistung von Mo´s Fotostudio, die über den Abverkauf der Gruppenfotos honoriert werden müssen. Privataufnahmen mindern das Honorar in unkalkulierbarer Weise. Wird dem nicht folge geleistet, darf Mo´s Fotostudio die im Angebot vereinbarten Abverkaufspreise im gesunden Maß ändern, um seinen Honorarausfall zu mindern.

 

 

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

 

(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

 

(2) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches, privates Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber, wenn dies schrifftlich vereinbart wurde oder ein bezahlter Fotodownload vorliegt. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung ausschliesslich für eigene Zwecke. Eine Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist ausdrücklich untersagt, es sei denn es wurde vorher schriftlich vereinbart. Für Businesskunden können die Nutzungsrechte auch im ganzen abgetereten werden, wenn dies vertraglich vereinbart wird.

Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte (auch Facebook), welche dem Auftraggeber grundsätzlich vorerst nicht gestattet ist. Auch dies bedarf einer beidseitigen Vereinbarung, wird aber dann in den meisten Fällen gewährt. Ansonsten ist Schadensersatz zu leisten. EIne Fotoversion für Facebook wird dem Kunden auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein - gleich welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.

 

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Foto-DVDs oder Download oder wie vereinbart über.

 

(5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so muß er immer, als Urheber des Lichtbildes klar erkennbar genannt zu werden. Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Die Namensnennung sollte wie folgt erfolgen: "Copyright: www.mosfotostudio.de, Helge G. Peters, Eckernförde".

 

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG, möglichst in original Auflösung. Die Auflösung kann vermindert werden, damit die Datei-Menge auf den gewünschten Datenträger passt. Die Auswahl trifft in Einzelfällen der Fotograf gemäß seinen Qualitätsansprüchen. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr, kann aber vertraglich vereinbart werden.

 

(7) Kunden können durch Nutzung von Rabatten, Ihr Einverständniss zur Nutzung zu Repräsentationszwecken gegenüber Helge Peters abgeben (z.B. im Portfolio auf der Homepage oder Facebookfirmenseite). Wir respektieren dabei immer die Persönlichkeitsrechte und stellen keinen Kunden diffamierend dar. Auf Wunsch werden Bilder auch ohne Rückfrage entfernet. Für Veröffentlichungen in der Fachpresse, Ausstellungen, für Fotowettbewerbe oder auf Messen bedarf es noch einer gesonderten Absprache mit dem Kunden.

 

(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen vorab schriftlich vereinbart werden.

 

 

§ 3 Vergütung

 

(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Diese wird als zeitabhängige Pauschale, exklusive eventueller Reisekosten und Spesen berechnet (50 km sind inklusive). Berechnet wir immer die gesamte Anwesenheit des Fotografen, ohne den Abbau des Equiptment. Pausen, welche nicht abgerechnet werden sind nicht möglich, es sei denn dies ist in der Auftragsvereinbarung gesondert schriftlich festgehalten. Außerhalb der Inklusivkilometer fallen zusätzliche Reisekosten von 0,80 € pro km an. Ab einer Anreisedauer von 3 Std. berechnen wir 50% der Stundenpauschale. Anfallende Spesen werden über die Endabrechnung abgerechnet. Die Kosten für die Fotobelichtung und Fotonachbearbeitung fallen erst bei Auswahl im Onlinealbum an und werden dort getrennt berechnet (es sei denn, etwas Anderes (z.B. Paketpreise wurden vorab vereinbart). Die Kosten der Businessshooting beinhalten auch die vereinbarten digitalen Dateien sowie deren vereinbarten Nutzungsrechte, werden hier also nicht getrennt in Rechnung gestellt, es sei denn etwas Anderes wurde vorab vereinbart.

 

(2) Fällige Zahlungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind sofort zu zahlen (sofern nichts Anderes vereinbart wurde). Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos und Fotoprodukten immer Eigentum des Fotografen und weitere Leistungen werden vorerst nicht erbracht, bis alle fälligen Zahlungen erfolgt sind. Dies beinhaltet auch Mahngebühren oder Verzugszinsen.

 

(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten (gerade wenn andere Terminvereinbarungen im Anschluss anstehen), oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert wird, so erhöht sich auch das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand pro angefangene viertel Stunde. Ist ein Zeitbedingtes Honorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Enstehen dem Fotografen durch die Verzögerung Schäden, sind diese nach Nachweis derer im vollen Umfang vom Auftraggeber zu erstatten, wo die Verzögerung stattgefunden hat, auch wenn er nicht unmittelbar für die Verzögerung verantwortlich ist. Der Auftraggeber hat also schon im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, dass keine Verzögerungen zustande kommen werden.

 

(4) Eine Termin-Reservierungsgebühr von (in der Regel) 50% des vereinbarten Honorars ist bei mündlicher oder schriftlicher Auftragserklärung sofort zu entrichten (es sei denn es wurde z.B. in dem Auftragsangebot etwas anderes vereinbart). Dem Kunden wird dadurch sein Wunschtermin freigehalten, indem möglicherweise keine ersatzweisen Einnahmen generiert werden können. Die Gebühr ist für den ersten, vereinbarten Termin. Terminverschiebungen unterliegen den Verrechnungsregeln unten (also wie bei Absagen). Weitere Leistungen, die durch die Terminreservierungsgebühr gedeckt sind, wären: Beantwortung der Mails, Kennenlern-Telefonat und Dokumentation dessen, Kundendatei gemäß Datenschutzgesetz erstellen, Angebot erstellen und verschicken, Tages-Ablaufsplan erstellen, Bild-Ideen entwickeln, Geldverkehr und Buchhaltung, evtl. Location-Besichtigung, evtl. Equiptment-Vorbereitung, evtl. Telefonate mit z.B. Pastor und Trauzeugen. Die Auftragserklärung erlischt durch nicht fristgerechte Zahlungen nicht. Der Restbetrag wird also dennoch im in Punkt (5) beschriebenen Umfangs fällig (Vermögensschaden), denn eine Terminvereinbarung gilt als verbindlich und kann bei Nichteinhaltung, einen Geschäftsausfall (Vermögensschaden) oder/und Mehraufwand bedeuten. Schulen (auch Abschlussbälle) und Kindergärten entrichten keine Terminreservierungsgebühr. Aber auch dieser Vermögensschaden wird wie folgt berechnet:

 

(5) Daher gilt auch folgender Wertersatz bei Vertragsabschluss als vereinbart und ist vom Auftraggeber bei Rücktritt von der Vereinbarung zu leisten:

 

      25% des vereinbarten Preises wenn die Absage nicht mindesten 5 Monate vor dem Termin stattfindet.

      40% des vereinbarten Preises wenn die Absage nicht mindesten 2 Monate vor dem Termin stattfindet.

      60% des vereinbarten Preises wenn die Absage nicht mindesten 30 Tage vor dem Termin stattfindet.

      75% des vereinbarten Preises wenn die Absage nicht mindesten 14 Tage vor dem Termin stattfindet.

      Bei noch späterer Absage sind bis zu 100% der vereinbarten Summe zu begleichen.

 

Bei Abschlussbällen oder Kindergärten ist der durchschnitliche Umsatz einer vergleichsweisen Veranstalltung und entsprechend der Gästeanzahl Grundlage des Vermögensschadens. Bei Hochzeiten ist die Terminreservierungsgebühr von der Rückzahlung ausgeschlossen, da dies eine seperate und schon geleistete Dienstleistung darstellt. Der oben ebnannte Prozentsatz bezieht sich immer auf den Restbetrag der Vereinbarten Leistungen.

 

(6) Ausnahmen hiervon sind ein Todesfall (Familie 1. Grades). Umstände höherer Gewalt, die zu einer Absage führen, unterliegen den gesetzlichen Regelungen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

 

Kann ein Termin aus Gesundheitsgründen nicht eingehalten werden, greifen vorbenannte Regelungen nicht, wenn der Termin verschoben und für den Mehraufwand, 10% Aufschlag zum vereinbarten Preis geleistet wird.

 

Wenn die vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Fotograf für die stornierte Zeit einen gleichwertigen Auftrag vereinbaren kann, wird der Fotograf nur die Differenz (beider Aufträge) einbehalten und die restliche Summe der Reservierungsgebühr zurückerstatten.

 

(7) Hinweis für Verwerter: Bitte beachten Sie, er regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Mehr Informationen finden Sie hier:

 

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/kuenstlersozialabgabe/index.php

 

(8) Die Fotobelichtung sowie Herstellung der Fotoprodukte sowie den Versand übernemen professionelle Dienstleister der Firma fotograf.de (Berlin). Dafür gelten deren AGB und Liefer- und Zahlungsbedingungen.

 

(9) Im Falle des Zahlunsverzuges werden Zinsen von 8% über dem Basiszinssatz berechnet.

 

(10) Mit Annahme der AGB, willigt der Kunde dem Erhalt einer digitalen, unsignierten Rechnung zu. Die Richtigkeit kann aufgrund der Firmendaten im Vergleich zu anderen Schriftstücken (wie das Auftragsangebot) oder der Homepage, sowie persönlicher Rücksprache nachvollzogen werden. Auf Anfrage erstellt Mo´s Fotostudio einen Abdruck der Rechnung und stellt diese auch kostenpflichtig postalisch zu.

 

 

§ 4 Haftung/ Gefahrenübergang

 

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Der Fotograf verpflichtet sich hierzu, eine Betriebsahftpflichtversicherung zu führen.

 

(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

 

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.

 

(4) Liefertermine für Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

(5) Gefahr und Kosten des Transports von Mails, Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.

 

(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

 

Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten und namentlich bekannten Fotografen kommen, so darf Mo´s Fotostudio einen vertretenden, qualifizierten Fotografen einsetzen, so das der Kunde nicht ohne Fotograf am Tag des Termines bleibt und um die hier vereinbarten Pflichten zum Fotografieren zu erfüllen.

 

Im Falle, dass der Kunde den mitarbeitenden Fotografen nicht akzeptiert, kann der Kunde entscheiden, die Vereinbarung zu beenden und die erhält die volle Anzahlung abzüglich der geleisteten Auslagen (alle angefallenen Kosten) zurück.

 

(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung der Leistungen beim Fotografen in schriftlicher Form (auch Mail) eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder oder andere Leistungen als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

 

(8) Sollten online die Homepage, der Shop etc. gehackt werden und so Daten oder Dateien verbreitet werden, haftet der Fotograf nicht. Der Kunde akzeptiert, das der Fotograf durch die Verwendung von Passwortgeschützten Bereichen (Shop), sichtbaren sowie unsichtbaren (Digimark (c)) Wasserzeichen, den Hinweisen auf das Urheberrecht, die Person und die Rechte des Kunden ausreichend geschützt wurden und der Fotograf seiner Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen ist. Der Kunde ist immer verpflichtet seine Rechte selbst zu schützen und rechtlich zu vertreten. Kosten diesbezüglich werden dem Fotografen nicht in Rechnung gestellt.

 

 

§ 5 Datenschutz

 

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten intern gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht wissentlich weiter zu geben. Sollten (z.B. Online) unwissentlich Daten weitergegeben oder abgegriffen werden, haftet der Fotograf dafür nicht.

 

 

§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Eckernförde. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

 

§ 7 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

 

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

(4) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: Januar 2020

 

 

Widerrufsbelehrung:

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Mo´s Fotostudio, Inh: Helge Peters, Wulfsteert 72, 24340 Eckernförde oder E-Mail: inf@mosfotostudio.de

 

Ausschluss des Widerrufs:

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. Format oder abgebildete Privatpersonen).

- bei Terminvereinbarungen (Shooting- und Besprechungsterminen) die über die o.g. Widerrufsfrist (14 Tagen) hinfort bestand haben und beidseitig vereinbart wurden, und bei solchen, wo die Widerrufsfrist (bis zu 2 Tagen) vor dem Termin verpasst wurde. Näheres hierzu regeln die AGB´s.

 

Widerrufsfolgen:

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Erbrachte und nicht rückgewährbare Leistungen sind zu bezahlen. Bei abgesagten aber gebuchten und somit freigehaltene Termine, die nicht anderweitig besetzt werden können, wird ein Vermögensschaden fällig (s. AGB´s). Terminverschiebungen sind in beidseitigem Einverständniss Termin möglich. Die Vergütung des Wertersatzes regeln die AGB. Können Sie mir die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

 

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung trägt in der Regel der Kunde, es sei denn es handelt sich um Kulanzregelung.

 

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

 

Ende der Widerrufsbelehrung